Den Immobilienmakler zahlt je nach Situation entweder der Auftraggeber, beide Parteien zu gleichen Anteilen oder nach Vereinbarung nur eine von beiden Parteien (Verkäufer/Vermieter oder Käufer/Mieter). Bei der Vermietung gelten andere Regeln als beim Verkauf, weshalb die Bezahlung der Maklergebühr individuell bestimmt wird.
Als Vermieter oder Mieter wird seit dem 01. Juni 2015 nach dem Bestellerprinzip gehandelt. Laut dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung ist die Gebühr für den Makler von demjenigen zu bezahlen, der den Immobilienmakler beauftragt hat. Für Verkäufer oder Käufer wurde das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verabschiedet.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt, dass Verkäufer und Käufer sich die Maklerkosten teilen, solange es sich bei der verkauften Immobilie um eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus handelt. Bei der Vermittlung anderer Immobilien oder eines Grundstücks darf die Zahlung der Maklergebühr individuell zwischen den involvierten Parteien verhandelt werden.
Welche Kosten fallen beim Immobilienmakler an?
Beim Immobilienmakler fallen als Kosten die Maklerprovision oder die Maklercourtage an. Im Folgenden werden wir die Begriffe “Maklerprovision” und “Maklercourtage” definieren und die Unterschiede der beiden klar aufzeigen.
Maklerprovision
Die Maklerprovision ist ein im Vorhinein mit dem Makler vereinbarter Anteil, der der Immobilienmakler bei erfolgreich vermittelter Immobilie vom Kaufpreis oder den ausgehandelten Mieten erhält. Die Maklerprovision fällt je nach Immobilienart verschieden aus und kann nach Belieben vom Immobilienmakler gewählt werden.
Maklercourtage
Die Maklercourtage ist ein staatlich vorgeschriebener Prozentsatz, der dem Makler nach der Vermittlung der Immobilie zusteht. Die Maklercourtage fällt in jedem Bundesland anders aus.
In Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, NRW, Bayern, Thüringen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen und im Saarland liegt die Maklercourtage bei 7,14 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hessen liegt die Maklercourtage bei 5,95 Prozent. Nur in Hamburg liegt die Courtage bei 6,25 Prozent (Stand: August 2024). Eine Maklercourtage kann nicht verhandelt werden.
Wer zahlt die Maklerkosten beim Immobilienverkauf?
Die Maklerkosten beim Immobilienverkauf zahlen Verkäufer und Käufer jeweils zur Hälfte, wenn es sich bei der verkauften Immobilie um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt. Danach sind sie seit 2020 verpflichtet. Beim Verkauf von allen anderen Immobilien, können sich die beiden Parteien untereinander abstimmen, inwiefern und ob sie die Maklerkosten aufteilen.
Wer zahlt die Maklerkosten bei der Immobilienvermietung?
Die Maklerkosten bei der Immobilienvermietung zahlt derjenige, der dem Makler den Auftrag gegeben hat. Bei der Vermietung von Wohnhäusern und Wohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Dabei gilt der zuerst geschlossene Vertrag mit dem Immobilienmakler. In der Regel beauftragt der Vermieter einen Immobilienmakler, da dieser die Maklerkosten von der Steuer absetzen kann.