Was macht ein Immobilienmakler? Aufgaben & Qualifikationen

Was macht ein Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler übernimmt alle Aufgaben und Tätigkeiten, die für eine Immobilienvermittlung notwendig sind. Sein Leistungsspektrum reicht von der Ermittlung des Immobilienwertes bis zur Übergabe der Immobilie an den neuen Käufer/Mieter. Immobilienmakler erfüllen ebenfalls rechtliche Anforderungen. 

Ein guter Immobilienmakler hat jahrelange Erfahrungen in der Vermittlung von verschiedenen Immobilien, wobei er ausreichend Qualifikationen in Sachen Formalitäten, Verkaufsgespräche, Kundenkontakt und Transaktionsprozesse mitbringt. Dank der weitreichenden Marktkenntnisse eines Immobilienmaklers und eines breit gefächerten Kundenstamms werden Immobilien mit einem Makler schnell und zu einem sehr guten Preis verkauft. 

Was sind die Aufgaben eines Immobilienmaklers?

Die Aufgaben eines Immobilienmaklers sind die Ermittlung des Verkaufswerts, die Beschaffung von Unterlagen, das Inserieren und die Vorbereitung der Immobilie, die Durchführung von Besichtigungen, die Abwicklung der Bonitätsprüfung, die Verhandlung von Verträgen, das Aufsetzen des Kaufvertrags, die Wahrnehmung von Notarterminen und die Übergabe der Immobilie. 

Ermittlung des Verkaufspreises

Der Immobilienmakler übernimmt die Ermittlung des Verkaufspreises beim Haus- oder Wohnungsverkauf, um den richtigen Wert für diese Immobilie in dieser spezifischen Gegend zu berechnen. Ein Immobilienmakler verfügt über ein umfangreiches Immobilienmarkt-Wissen und kann mithilfe der Begehung der Immobilie eine präzise Bewertung und Preisermittlung durchführen.

Private Verkäufer einer Immobilie haben nicht genug Erfahrung und sind emotional an die Immobilie gebunden, sodass sie nicht in der Lage sind, eine realistische Preiseinschätzung vorzunehmen. Online Immobilienbewertungen sind ausschließlich als grobe Anhaltspunkte zu nutzen und nicht als vollendete, tatsächliche Wertbestimmung. Das Aussprechen eines realistischen Wertgutachtens ist nur möglich, wenn die Immobilie vor Ort besichtigt wurde.

Setzt man den Preis der Immobilie zu hoch an, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu wenig Interessierte an der Immobilie geben. Setzt man den Preis hingegen zu niedrig an, werden potenzielle Käufer in den meisten Fällen misstrauisch, ob es kritische Probleme mit der Immobilie gibt. Eine rationale und professionelle Preisermittlung der Immobilie ist deshalb für den Kauf essenziell. 

Beschaffung von relevanten Unterlagen

Für den Wohnungs- oder Hausverkauf ist die Beschaffung von relevanten Unterlagen wichtig, um Bußgeldern oder Verzögerungen zu vermeiden. Die Beantragung der Unterlagen übernimmt der Immobilienmakler, sodass sich seine Kunden Zeit und Stress sparen. Für den Immobilienverkauf sind bestimmte Dokumente vorzulegen, um den Verkauf rechtsgültig zu machen.

Die Unterlagen, die für den Wohnungs- oder Hausverkauf unter anderem relevant sind, sind der Energieausweis, ein Grundsteuerbescheid, der aktuelle Grundbuchauszug, die Grundrisse, die aktuelle Flurkarte und eine aktuelle Gebäudeversicherung. Bei aktuell vermieteten Wohnungen sind außerdem die Mietverträge vorzulegen. Der Immobilienmakler weiß, welche Unterlagen für welche Immobilientypen notwendig sind und sorgt dafür, dass diese fristgemäß beschafft und aufbereitet werden.

Inserieren der Immobilie

Das Inserieren der Immobilie im Internet und in Zeitungen ist wichtig, um potenzielle Kunden auf die Immobilie aufmerksam zu machen. Dafür ist es jedoch wichtig, ein ansprechendes Exposé des Hauses oder der Wohnung zu verfassen, um die Immobilie bestmöglich zu präsentieren. Inserate werden von Immobilienmaklern auf gängigen Immobilienplattformen und -portalen sowie in regionalen Zeitungen aufgesetzt.

Das Exposé wird ebenfalls vom Immobilienmakler professionell erstellt, wobei die Bilder von einem erfahrenen Fotografen geschossen werden. Ein Immobilienmakler weiß, welche Zielgruppe mit den Inseraten der Immobilie angesprochen wird, weshalb er diese Dokumente optimal auf die definierte Zielgruppe auslegt. Viele Immobilienmakler haben ein großes Netzwerk an Kaufinteressenten, an die das Exposé gesendet wird.

Vorbereitung der Immobilie

Für die Besichtigungstermine nimmt der Immobilienmakler Ihnen die Vorbereitung der Immobilie ab. Als Vorbereitung vereinbart er mit Interessenten einen passenden Termin und richtet Ihre Immobilie auf Wunsch für die Besichtigung her. Eine Immobilie kann mithilfe von Homestaging aufbereitet werden. 

Alternativ ist die Immobilie vom Verkäufer für die Besichtigungen vorher aufzuräumen und herzurichten. Eine neutrale und entpersonalisierte Gestaltung ist für die Besichtigungstermine wichtig. Ein Immobilienmakler sorgt dafür, dass die Immobilie hell und gemütlich wirkt. Die Vorbereitung der Immobilie nimmt etwas Zeit und womöglich eine Aufräumaktion in Anspruch, weshalb am besten mehrere Besichtigungstermine auf einen Tag gelegt werden sollten.

Durchführung von Besichtigungen

Der Immobilienmakler übernimmt die Durchführung der Besichtigungen und führt die Interessenten eigenständig durch Ihre Immobilie. Während der Besichtigung präsentiert der Makler Ihre Immobilie mit all ihren Vorzügen und steht dabei dem potenziellen Käufer für jegliche Fragen zur Immobilie und zur Lage zur Verfügung. Immobilienmaklern gelingt eine kompetente Besichtigung aufgrund ihrer umfangreichen Marktkenntnis besonders gut.

Nach den Besichtigungen nimmt der Immobilienmakler die Personalien der Kaufinteressenten auf und vereinbart entweder einen zweiten Besichtigungstermin oder einen Zeitraum für die Rückmeldung. Der Makler übermittelt Ihnen unmittelbar nach den Terminen, wie die Besichtigungen verlaufen sind und berichtet über die potenziellen Käufer.

Abwicklung der Bonitätsprüfung

Haben sich aus den Besichtigungen tatsächliche Kaufinteressenten entwickelt, kümmert sich der Immobilienmakler um die Abwicklung der Bonitätsprüfung. Eine Bonitätsprüfung beschreibt eine Kontrolle, ob der potenzielle Käufer in der Lage ist, den verlangten Kaufpreis zu zahlen. Dies ist wichtig, um Komplikationen mit der Zahlung zu vermeiden. 

Bonitätsprüfungen werden von Immobilienmaklern in der Regel mithilfe einer Schufa-Selbstauskunft des potenziellen Käufers oder einer Finanzierungszusage einer Bank, die dem Kaufinteressenten bereits ein Kredit zugesprochen hat, durchgeführt. Die Finanzierungszusage der Bank hat sich jedoch ausschließlich auf diesen spezifischen Immobilienkauf zu beziehen. Der Immobilienmakler geht somit sicher, dass sich der potenzielle Käufer den Verkaufspreis plus die Nebenkosten leisten kann.

Verhandlung des Kaufpreises

Der Immobilienmakler ist für die Verhandlung des Kaufpreises verantwortlich. Während des Verkaufsgesprächs verhandelt der Immobilienmakler den optimalen Verkaufspreis, mit dem alle Parteien zufrieden sind. Der Makler hat Erfahrung mit Verkaufsgesprächen, weswegen er diese professionell und neutral führen wird.

Ein geschulter Immobilienmakler ist überzeugend in seinem Argumentationsaufbau und erzielt in vielen Fällen einen höheren Verkaufspreis als ursprünglich angedacht. Je höher der Verkaufspreis ist, desto höher ist die Summe, die der Makler am Ende erlangt, weshalb er sich dafür einsetzen wird, den höchstmöglichen Preis zu verhandeln. 

Aufsetzen des Kaufvertrags

Ein Immobilienmakler kümmert sich um das Aufsetzen des Kaufvertrags, wenn er einen optimalen Verkaufspreis aushandeln konnte. Der Immobilienmakler gestaltet dafür ein Dokument, das die Personalien, die genaue Bezeichnung und Beschreibung der Immobilie, den ausgemachten Preis, den Zustand und eventuelle Mängel der Immobilie sowie sonstige, notwendige Vereinbarungen enthält.

Der Kaufvertrag muss die Interessen und Wünsche beider Parteien enthalten und alle rechtlichen Vorschriften berücksichtigen. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit zwischen Immobilienmakler und Notar wichtig, um rechtlichen Fallstricken und ggfs. möglichen Rechtsstreits aus dem Weg zu gehen. Der Kaufvertrag wird beiden Partien zugesendet. 

Wahrnehmung des Notartermins

Der Kaufvertrag ist von beiden Parteien zu unterschreiben und notariell beglaubigen zu lassen, weshalb die Wahrnehmung eines Notartermins durch den Käufer und Verkäufer essenziell ist. Zu diesem Notartermin begleitet Sie der Immobilienmakler ebenfalls. Während des Notartermins wird der Notar den Kaufvertrag mit Ihnen durchgehen und alle ausstehenden Fragen beantworten.

Sind alle Fragen geklärt, unterschreiben sowohl der Käufer als auch der Verkäufer der Immobilie den Kaufvertrag und der Notar beglaubigt den Vertrag mit einem Siegel. Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Der Verkäufer ist durch ihn dazu verpflichtet, die Immobilie an den Käufer zu übergeben. Eine Immobilienübertragung ist erst dann rechtsgültig, wenn ein Notar den unterschriebenen Kaufvertrag beglaubigt hat.

Übergabe der Immobilie

Bei der Übergabe der Immobilie sind der Käufer, der Verkäufer und der Immobilienmakler anwesend. Alternativ kann sich der Verkäufer durch den Immobilienmakler vertreten lassen. Bei der Übergabe der Immobilie wird ein Übergabeprotokoll geführt, um jegliche Mängel oder Auffälligkeiten an der Immobilie schriftlich festzuhalten. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Erhalt des vollständigen Kaufvertrags.

Was macht einen guten Immobilienmakler aus?

Einen guten Immobilienmakler machen seine langjährige Erfahrung, weitreichende Referenzen und ein professionelles Auftreten aus. Eine hohe Qualität kann ein Immobilienmakler durch eine Ausbildung oder ein Studium im Immobilienwesen und durch die Mitgliedschaft im IVD (Immobilienverband Deutschland) nachweisen.

Ein guter Immobilienmakler übernimmt die Funktion des Ansprechpartners, wobei er die Rolle des Beraters, des Verkäufers, des Verhandlungsführers und des Betreuers einnimmt. Der professionelle Immobilienmakler schafft Transparenz und liefert Ihnen regelmäßige Reports über die aktuelle Entwicklung des Vermittlungsprozesses. 

Was macht ein Immobilienmakler nicht?

Ein Immobilienmakler macht keine Rechtsberatung. Nur Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen rechtlich und steuerlich beraten. Gibt ein Immobilienmakler rechtlich individuelle Ratschläge, können ihn Auftraggeber für seine Aussagen haftbar machen, sollten die Aussagen sich als falsch herausstellen. Ein Immobilienmakler darf rechtliche Aspekte erklären, dazu aber keine Empfehlungen aussprechen.

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