Ein Immobilienmakler kostet beim Verkauf etwa 4 bis 8 Prozent des Kaufpreises inkl. MwSt., wobei die Maklerprovision in den meisten Fällen frei verhandelbar ist. Bei der Vermietung kostet der Makler 2 Nettokaltmieten plus die MwSt. von 19 %. Das entspricht derzeit etwa 2,38 Kaltmieten (Stand August 2024).
Die Kosten werden entweder vom Verkäufer/Vermieter selbst, vom Käufer/Mieter oder von beiden Parteien zu gleichen Anteilen bezahlt. In den meisten Fällen teilen sich der Verkäufer/Vermieter und der Käufer/Mieter die Kosten für den Immobilienmakler. Die Aufteilung ist unter anderem ausschlaggebend für die Höhe der Maklerkosten.
Seit dem 23.12.2020 gilt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Mit diesem Gesetz besteht die Pflicht der Kostenaufteilung für Verkäufer und Käufer der Maklerkosten, die insbesondere Käufer und Verkäufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen betrifft. Bei anderen Immobilien wird eine mögliche Aufteilung zwischen den Parteien verhandelt.
Welche Kosten entstehen für einen Immobilienmakler?
Kosten, die für einen Immobilienmakler entstehen, hängen von der vereinbarten Höhe der Maklerprovision ab. Die Maklerprovision bestimmt den Anteil vom Kaufpreis oder der Mieteinnahmen, den der Makler bei erfolgreicher Vermittlung erhält. Der Anteil der Provision ist zwar mit dem Makler zu verhandeln, dennoch gibt es Richtwerte für jedes Bundesland.
Die Maklerkosten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, liegen jedoch durchschnittlich zwischen 4 und 8 Prozent des Kaufpreises. Beachten Sie, dass die Kosten für einen Immobilienmakler nur beglichen werden müssen, wenn es zu einer erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie kommt.
Liegt der Verkaufspreis der Immobilie beispielsweise bei 500.000 und die vereinbarte Maklerprovision bei etwa 6 Prozent des Verkaufspreises, liegen die Maklerkosten bei 30.000 Euro. Werden die Maklerkosten untereinander aufgeteilt, zahlen beide Parteien jeweils 15.000 Euro.
Wovon hängen die Kosten für den Immobilienmakler ab?
Die Kosten für den Immobilienmakler hängen von den Aspekten ab, die in der folgenden Liste beschrieben werden. Bei den Aspekten der Immobilienmakler-Kosten gehen wir auf die Einigung der Provision, die Art der Vermittlung, das Bundesland und die Kostenaufteilung ein.
- Einigung der Provision: Die Kosten für den Immobilienmakler hängen in erster Linie unter anderem von der Einigung der Aufteilung der Provision ab. Die Maklerprovision kann zwischen dem Auftraggeber und dem Makler selbst beliebig gewählt werden. In NRW und Bayern gilt beispielsweise eine ungefähre Maklerprovision von 7,14 Prozent. In Bremen und Essen liegen die Maklerkosten bei durchschnittlich bei 5,95 Prozent und in Hamburg bei 6,25 Prozent.
- Art der Vermittlung: Die Kosten für den Immobilienmakler sind von der Art der Vermittlung abhängig, da die Regelung zwischen Verkauf und Vermietung unterschiedlich sind. Seit 2015 gilt für die Vermietung das Bestellerprinzip, das besagt, dass beim Vermieten derjenige den Makler bezahlen muss, der diesen engagiert hat. Beim Verkauf werden meist die Kosten aufgeteilt.
- Bundesland: Das Bundesland, in dem die Immobilie steht, ist ausschlaggebend für die Höhe der Immobilienmakler-Kosten, da die üblichen, durchschnittlichen Maklerprovisionen in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausfallen.
- Aufteilung der Kosten: Die Verteilung der Kosten spielt eine wichtige Rolle bei der Ermittlung des Immobilienmaklerpreises, da die Kosten für den Immobilienmakler in einigen Fällen frei unter den involvierten Parteien verteilt werden können.
Wer zahlt die Kosten für den Immobilienmakler?
Die Kosten für den Immobilienmakler zahlt entweder der Verkäufer/Vermieter selbst, der Käufer/Mieter oder beide Parteien zum gleichen Anteil. Bei einem Immobilienverkauf von einem Mehrfamilienhaus, einer gewerblich genutzten Immobilie oder einem Grundstück einigen sich die Parteien untereinander, wer die Kosten für den Immobilienmakler übernimmt.
Bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung greift das 2020 verabschiedete Gesetz und die Parteien sind in der Pflicht, die Kosten für den Immobilienmakler jeweils zur Hälfte zu tragen. Vor Dezember 2020 war es in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Hamburg, Hessen und Berlin, vorgeschrieben, dass Käufer die vollen Kosten für den Immobilienmakler alleine tragen mussten.
Wann fallen die Kosten für den Immobilienmakler an?
Die Kosten für den Immobilienmakler fallen innerhalb von 14 Tagen, nach Abschluss und notarieller Beurkundung des unterschriebenen Kaufvertrags oder Mietvertrags an. Der Immobilienmakler ist zu bezahlen, wenn er eine geeignete Immobilie für Käufer/Mieter gefunden oder für Verkäufer/Vermieter erfolgreich vermittelt hat.
Der Makler hat den Zusammenhang zwischen der Arbeit des Maklers und dem Vertragsabschluss nachzuweisen, um Anspruch auf seine Provision zu haben. Wurde der Vertrag vom Makler nicht eingehalten und kam es zu keiner Vermittlung einer Immobilie, erhält der Immobilienmakler kein Geld.
Sind die Kosten für den Immobilienmakler steuerlich absetzbar?
Die Kosten für den Immobilienmakler sind steuerlich nicht absetzbar, wenn es sich beim Wohnungs- oder Hausverkauf um privat genutzte Immobilien handelt. Vermieter können die Kosten für den Immobilienmakler steuerlich je nach individuellem Fall als Werbungskosten oder als Anschaffungskosten geltend machen.
Nutzen Mieter die Wohnung oder das Haus zum Beispiel nur unter der Woche aus dienstlichen Gründen, können die Maklerkosten ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Auch wenn man zu beruflichen Zwecken Vollzeit in eine Mietwohnung zieht, sind die Maklerkosten als Werbungskosten absetzbar. Bei der Investition in Immobilien zur Wertsteigerung können die Kosten für den Immobilienmakler als Anschaffungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.
Kosten eines Immobilienmaklers in bestimmten Fallbeispielen
Die folgende Übersicht zeigt die Kosten eines Immobilienmaklers, die in bestimmten Fallbeispielen entstehen. Bei den Kosten für den Immobilienmakler gehen wir auf die Kosten bei der Wohnungssuche, beim Wohnungsverkauf, bei der Wohnungsvermietung, bei der Haussuche, beim Hausverkauf und bei der Hausvermietung ein.
Kosten für den Immobilienmakler beim Wohnungs- und Hausverkauf
Die entstehenden Kosten für den Immobilienmakler beim Wohnungs- und Hausverkauf richten sich nach dem jeweiligen Bundesland und der Art der Immobilie. Maklerprovisionen sind typischerweise in Sachsen und Brandenburg durchschnittlich höher als in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen. Die übliche Maklerprovision ist hingegen in Hamburg höher als in Hessen.
Darüber hinaus ist die Art der Immobilie beim Wohnungs- und Hausverkauf entscheidend, da sich nur Verkäufer und Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerkosten zur Hälfte teilen müssen. Verkäufer und Käufer von Mehrfamilienhäusern und Grundstücken beispielsweise haben das Recht, die Maklerkosten untereinander beliebig aufzuteilen. Bei der Wohnungssuche oder Haussuche ist dies zu beachten.
Kosten für den Immobilienmakler bei der Wohnungs- und Hausvermietung
Die entstehenden Kosten für den Immobilienmakler bei der Wohnungs- und Hausvermietung richten sich nach dem jeweiligen Bundesland, in dem die Immobilie steht und nach dem, der den Immobilienmakler in Auftrag gegeben hat. Seit Juni 2015 gilt bei Mietwohnungen und Miethäusern das Bestellerprinzip. Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Immobilienmakler engagiert hat, dessen Maklerkosten auch vollständig tragen muss.