Unterlagen für den Immobilienverkauf

Das Vorlegen von wichtigen Unterlagen für den Immobilienverkauf ist notwendig, um den Verkauf rechtskräftig werden zu lassen und das Zahlen von Bußgeldern zu vermeiden. Unterlagen für den Immobilienverkauf müssen angemeldet, beantragt, ausgefüllt und beim Notar sowie beim potenziellen Käufer eingereicht werden. 

Zu den wichtigen Unterlagen beim Immobilienverkauf gehören zum Beispiel der Energieausweis, die Grundrisse, der Grundbuchauszug und die Flurkarte. Beim Immobilienverkauf muss man darauf eingestellt sein, dass sowohl der zukünftige Käufer als auch der Notar einige Dokumente zum Kauf anfordern, weshalb diese frühzeitig bei dem jeweils zuständigen Amt zu beantragen sind. 

Welche Unterlagen braucht man für den Immobilienverkauf?

Die Unterlagen, die man für den Immobilienverkauf braucht, sind beim Hausverkauf der Energieausweis, der Grundbuchauszug, die genaue Berechnung der Wohn- und Nutzungsflächen, der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, die Unterlagen der Gebäudeversicherung, der Grundriss, die Flurkarte und die Instandhaltungsmaßnahmen. 

Bei einem Verkauf einer Eigentumswohnung werden darüber hinaus der aktuelle Wirtschaftsplan, die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen benötigt. Alle Unterlagen für den Immobilienverkauf sind auch nach dem Hausverkauf aufzubewahren und ordentlich abzuheften. 

Energieausweis

Der Energieausweis ist das wichtigste Dokument beim Immobilienverkauf und die Beschaffung daher Pflicht. Ein Energieausweis besteht aus dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. In diesen Unterlagen werden die Bedarfswerte der Immobilie hinsichtlich der Heizung und Dämmung berechnet sowie die bisherigen Verbrauchswerte der Immobilie bezüglich der Heizung und des Warmwassers dargelegt. 

Der Energieausweis ist im Exposé und spätestens bei der Immobilienbesichtigung dem potenziellen Käufer vorzulegen, damit dieser den Energieverbrauch der Immobilie einschätzen kann. Die Beantragung eines Energieverbrauchsausweises liegt zwischen 50 und 250 Euro. Der Energiebedarfsausweis kostet zwischen 150 und 1000 Euro.

Grundbuchauszug

Ein aktueller Grundbuchauszug ist für den Immobilienverkauf wichtig, um alle relevanten Informationen zum Grundstück und zur Immobilie einzusehen. Im Grundbuchauszug sind die Größe der Immobilie und des Grundstücks, die Grundschuld, die Lage, die Belastungen, die Eigentumsverhältnisse und alle Nutzungsrechte festgehalten.

Der Grundbuchauszug darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein und kostet bei der Beantragung 10 Euro. Einen Einblick ins Grundbuch muss die jeweilige Behörde jedoch kostenlos gewähren. Ist eine beglaubigte Kopie des Grundbuchauszugs erforderlich, kostet dies 20 Euro.

Berechnung der Wohn- und Nutzungsflächen

Eine exakte Berechnung der Wohn- und Nutzungsflächen ist für potenzielle Käufer vorzulegen. Diese befindet sich mit genauen Quadratmeterangaben in der Bauakte der jeweiligen Immobilie und ist kostenlos einzusehen. Sind Kopien für potenzielle Käufer notwendig, kosten diese 10 bis 15 Euro. In der Bauakte sind darüber hinaus Informationen zu den Bauzeichnungen, Baugenehmigungen, Baupläne und die Baubeschreibung enthalten. 

Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis gibt für Immobilieneigentümer an, was sie auf dem Grundstück zulassen müssen, vornehmen dürfen und zu unterlassen haben. Beispiele für Baulasten sind das zur Verfügung Stellen eines Stellplatzes für Dritte oder die Unterlassung von bestimmter Flächenbebauung. 

Bestehen für eine Immobilie oder ein Grundstück bestimmte Lasten, sind diese verbindlich und dauerhaft. Bei Baulasten handelt es sich um öffentlich-rechtliche Vorschriften für Eigentümer gegenüber der Baubehörde. Die Beschaffung der Auskunft, dass es keine Baulasten bei der Immobilie oder beim Grundstück gibt, ist in der Regel kostenfrei. Ist die Immobilie belastet, kosten der Bescheid und die genauen Informationen darüber 50 Euro.

Unterlagen der Gebäudeversicherung 

Die Unterlagen der Gebäudeversicherung sind wichtig, um auch den neuen Eigentümer vor hohen Reparaturkosten, Schäden oder anderen Versicherungsfällen zu schützen. Der neue Eigentümer der Immobilie kann entweder die Gebäudeversicherung des Verkäufers übernehmen oder mit einem Sonderkündigungsrecht eine neue Versicherung abschließen.

Die Übertragung der Gebäudeversicherung wird ab dem Zeitpunkt durchgeführt, wenn der Käufer ins Grundbuch eingetragen wird und offiziell neuer Eigentümer der Immobilie ist.  Die Versicherungsscheine und die Kopien der Zahlungsbelege müssen dem Käufer vorgelegt und an ihn übergeben werden. 

Grundriss

Der Grundriss ist eine handschriftliche oder mit dem Computer erstellte Zeichnung, die die Wohnfläche der Immobilie von oben zeigen. Alle Zimmer, Fenster, Wände, Türen und Treppen sind im Grundriss eingezeichnet und mit einer bemaßten Quadratmeter-, Meter- und Zentimeterangabe versehen. Ein Grundriss ist für den Interessenten wichtig, um ihm eine Verbildlichung der Immobilie zu ermöglichen.

Ein Grundriss wird in das Exposé oder in das Immobilieninserat integriert oder dem potenziellen Käufer bei der Immobilienbesichtigung vorgelegt. Der Grundriss ist ebenfalls für die Wertermittlung der Immobilie und das Aufsetzen des Kaufvertrags durch den Notar wichtig. Alte Grundrisse von Immobilien sollten neu ausgestellt und Umbauten darin festgehalten werden.

Flurkarte

Eine Flurkarte, oder Liegenschaftskarte, ist die geografische Karte des Gebiets um die Immobilie und das Grundstück herum. Die Flurkarte zeigt die Grenzen des Grundstücks, die Bebauung des Grundstücks, die Flurnummer und die benachbarten Flächen. Sie gilt demnach als Grundlage für rechtliche, wirtschaftliche und planerische Vorhaben auf dem Grundstück. Die Beantragung einer Flurkarte kostet 10 bis 60 Euro und darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.  

Instandhaltungsmaßnahmen

Instandhaltungsmaßnahmen sind Nachweise für die Modernisierungen, Reparaturen, Sanierungen, Wartungen, Neuanstriche oder sonstige Verbesserungen einer Immobilie. Diese gelten oft als Rechtfertigung für den verlangten Verkaufspreis. Die Maßnahmen zur Instandhaltung können durch Rechnungen und der jeweiligen Erklärung zur Optimierung der Immobilie bewiesen werden. Auf diese Weise wissen potenzielle Käufer, welche Verbesserungen bereits durchgeführt wurden und welche eventuell demnächst anfallen. 

Wirtschaftsplan

Bei vermieteten Immobilien wird ein Wirtschaftsplan vom Vermieter verlangt, der zu erwartende Einnahmen und Ausgaben festhält. Zu den Einnahmen zählen die monatlichen Mieteinnahmen und zu den Ausgaben zählen anstehende Kosten als Vermieter für die Instandhaltung und Verwaltung. Bei einem Kauf einer zu vermietenden Immobilie sind Wirtschaftspläne wichtig, um dem Käufer einen Überblick über die laufenden Kosten zu verschaffen. Hausgeldabrechnungen werden hierfür oft als Nachweis geliefert.

Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung gibt an, wie die Immobilie aufgeteilt ist. Dies ist besonders bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungseigentümern wichtig. Die Teilungserklärung enthält Informationen zum Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentum und Sondereigentum. Diese Auskünfte sind für zukünftige Käufer besonders bei anstehenden Bau- oder Sanierungsvorhaben am Wohnhaus wichtig.

Protokolle der Eigentümerversammlungen

Die Protokolle der Eigentümerversammlung sind potenziellen Käufern deshalb vorzulegen, um nachzuvollziehen, welche Bauvorhaben am gemeinschaftlichen Wohnhaus geplant werden, welche Themen während der Versammlung relevant waren und welche Sanierungen oder Projekte am Wohnhaus anstehen. Mithilfe der letzten drei Eigentümerversammlungsprotokolle ist der Käufer der Wohnung über die Baumaßnahmen der letzten drei Jahre informiert.

Wo beantragt man die Unterlagen für den Immobilienverkauf?

Die folgende Liste zeigt, wo man die Unterlagen für den Immobilienverkauf beantragt.

  • Energieausweis: Der Energieausweis kann nur bei einem Experten beantragt werden, die zum Beispiel durch die Deutsche Energie-Agentur dazu berechtigt ist. Ein Energieversorger oder Schornsteinfeger kann ebenfalls einen Energieausweis ausstellen. 
  • Grundbuchauszug: Ein Grundbuchauszug ist beim zuständigen Grundbuchamt oder mit einer Vollmacht bei einem beauftragten Notar zu beantragen. 
  • Berechnung Wohn- und Nutzungsfläche: Eine Wohn- und Nutzungsflächenberechnung wird von einem Gutachter oder einem Makler ausgestellt.
  • Baulastenverzeichnis-Auszug: Der Baulastenverzeichnis-Auszug wird bei einer Bauaufsichtsbehörde der Verwaltung des Landkreises beantragt. 
  • Grundriss: Ein Grundriss kann der jeweiligen Bauakte der Bauaufsichtsbehörde entnommen werden. Alternativ wird der Grundriss bei einem Architekten beantragt. 
  • Flurkarte: Die Flurkarte wird mit einem berechtigten Interesse beim Katasteramt oder beim Vermessungsamt beantragt. 
  • Wirtschaftsplan: Ein Wirtschaftsplan wird bei der Hausverwaltung beantragt, die zusammen mit dem Verwaltungsbeirat den Wirtschaftsplan aufstellt.
  • Teilungserklärung: Die Teilungserklärung wird beim Grundbuchamt beantragt. Auch die Hausverwaltung verfügt in der Regel über die Teilungserklärung.
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen: Das Protokoll der Eigentümerversammlung wird von der Hausverwaltung geführt und an die Eigentümer verteilt. 

Warum benötigt man Unterlagen für den Immobilienverkauf?

Man benötigt Unterlagen für den Immobilienverkauf, da diese Pflicht für den Verkauf sind und Vertrauen zwischen Verkäufer und Käufer schaffen. Unvollständige Unterlagen verzögern den Verkaufsprozess, wirken unseriös und können sogar mit Bußgeldern geahndet werden. Ein fehlender Energieausweis kostet beispielsweise bis zu 15.000 Euro. 

Wichtige Unterlagen müssen für den potenziellen Käufer und den Notar bereitliegen, um den Verkauf zügig und problemlos durchzuführen. Verkäufer sollten sich stets auf den Verkaufsprozess vorbereiten, frühzeitig die Unterlagen beantragen und bereits bei der ersten Besichtigung alle Dokumente zur Hand haben.  

Unterlagen für den Immobilienverkauf Checkliste

Die folgende Liste zeigt die benötigten Unterlagen für den Immobilienverkauf eines Hauses.

  • DeaktiviertEnergieausweis
  • DeaktiviertAktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • DeaktiviertBauakte
  • DeaktiviertBerechnung der Wohnfläche und Nutzungsfläche
  • DeaktiviertAuszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • DeaktiviertNachweis für Gebäudeversicherung
  • DeaktiviertGrundriss
  • DeaktiviertFlurkarte
  • DeaktiviertInstandhaltungsmaßnahmen

Die folgende Liste zeigt die benötigten Unterlagen für den Immobilienverkauf einer Wohnung.

  • DeaktiviertEnergieausweis
  • DeaktiviertAktueller Auszug aus dem Grundbuch 
  • DeaktiviertBauakte
  • DeaktiviertBerechnung der Wohnfläche und Nutzungsfläche
  • DeaktiviertGrundriss
  • DeaktiviertInstandhaltungsmaßnahmen
  • DeaktiviertWirtschaftsplan
  • DeaktiviertTeilungserklärung
  • DeaktiviertProtokolle der Eigentümerversammlung

Die folgende Liste zeigt die zusätzlichen, möglichen Unterlagen für den Immobilienverkauf.

  • DeaktiviertAuszug aus dem Altlastenkataster
  • DeaktiviertDenkmalschutznachweis
  • DeaktiviertAnliegerbescheinigung
  • DeaktiviertHandwerkerrechnungen
  • Nachweise für sämtliche Wartungen, Reparaturen und Optimierungen

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