Einen Immobilienmakler zu beauftragen ergibt besonders dann Sinn, wenn Sie auf Wohnungssuche oder Haussuche sind, Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen/vermieten möchten oder Sie ein Grundstück besitzen, dass Sie vermitteln möchten. Die Beauftragung eines Immobilienmaklers nimmt Ihnen als Kunde viel Arbeit ab.
Ein Makler bringt viele Vorteile mit sich, wobei man jedoch darauf achten muss, einen professionellen Immobilienmakler zu engagieren. Seien Sie bei der Beauftragung Ihres Immobilienmaklers präzise und berechnen Sie mögliche Kosten, die beim Engagieren des Maklers auf Sie zukommen. Je nach Maklervertrag können Sie mehrere Immobilienmakler beauftragen.
Warum sollte man einen Immobilienmakler beauftragen?
Man sollte einen Immobilienmakler beauftragen, da dieser (Ver-)Käufern oder (Ver-)Mietern Zeit, Aufwand und Kosten spart. Bei einem Immobilienverkauf oder bei einer Immobilienvermietung übernimmt der Immobilienmakler den gesamten Verkaufs-/Vermietungsprozess und ist dabei für alle anstehenden Aufgaben verantwortlich.
Ein Immobilienmakler verfügt über ein hohes Expertenwissen beim Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien, weshalb er oft einen höheren Verkaufspreis erzielt, als im Vorhinein angesetzt ist. Dank der Fachkenntnisse des Maklers wir der Verkauf oder die Vermietung professionell, schnell und mit äußerster Rechtssicherheit abgewickelt.
Immobilienmakler beauftragen: Worauf ist zu achten?
Wenn man einen Immobilienmakler beauftragen möchte, ist darauf zu achten, dass dieser jahrelange Erfahrung mit sich bringt, wertvolle Referenzen aufweisen kann und ein hohes Leistungsspektrum anbietet. Die Qualität des Immobilienmaklers lässt sich in den meisten Fällen im Internet oder im Bekanntenkreis herausfinden.
Beim Beauftragen eines Immobilienmaklers ist besonders darauf zu achten, wie sein Internetauftritt ist, wie er seine Website gestaltet, was bisherige Kunden über ihn sagen und wie sein Auftreten in einem persönlichen Gespräch ist. Ein professioneller Immobilienmakler verlangt keine Vorauszahlungen, ist stets erreichbar und berücksichtigt alle Ihre Wünsche.
Wie kann man einen Immobilienmakler beauftragen?
Man kann einen Immobilienmakler beauftragen, indem man die Qualität des Immobilienmaklers sicherstellt, ein unverbindliches Erstgespräch vereinbart und schließlich den Maklervertrag unterschreibt. Im Folgenden gehen wir auf diese Schritte im Detail ein.
1. Stellen Sie die Qualität des Immobilienmaklers sicher
Stellen Sie im ersten Schritt die Qualität des Immobilienmaklers sicher, indem Sie geeignete Makler in Ihrer Nähe im Internet suchen und die Kundenbewertungen dieses Maklers durchlesen. Sehen Sie sich zusätzlich die Qualifikationen des jeweiligen Immobilienmaklers an, um sicherzugehen, dass der Makler über entsprechende Fachkompetenzen verfügt. Als Nachweis sind eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder ein Studium der Immobilienwirtschaft und die Mitgliedschaft in einem Immobilienverband positiv zu bewerten.
Verschiedene Referenzen, ein hohes Leistungsspektrum und ein seriöses Auftreten im Internet sind ebenfalls gute Anhaltspunkte für eine beachtliche Qualität des Immobilienmaklers. Darüber hinaus ist zu empfehlen, im Bekannten- und Freundeskreis nach einem bewährten Immobilienmakler zu fragen. Persönliche Empfehlungen sind im Vergleich zu Informationen aus dem Internet als sicherer anzusehen.
2. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch
Vereinbaren Sie im zweiten Schritt ein unverbindliches Erstgespräch, wenn Sie einen Immobilienmakler herausgesucht haben, der für Sie professionell und seriös klingt. Lernen Sie den Immobilienmakler am Telefon, per Videocall oder bei einem persönlichen Gespräch kennen und stellen Sie ihm Fragen zum Prozess.
Der Makler sollte sich Zeit für Sie und Ihr Anliegen nehmen, Ihnen von seiner Erfahrung als Makler erzählen. Erfragen Sie im Detail seine Vorgehensweise. Im Falle eines Immobilienverkaufs sollte er eine persönliche Begehung der Immobilie vorschlagen und Ihnen erläutern, wie er beim Verkauf den Marktpreis der Immobilie berechnet.
3. Unterschreiben Sie den Maklervertrag
Unterschreiben Sie im dritten Schritt den Maklervertrag, wenn Sie den gewählten Makler engagieren möchten. Der Immobilienmakler setzt dafür einen Vertrag auf, der von Ihnen und dem Makler unterschrieben wird. Es ist wichtig, dass Sie den Vertrag genau verstehen, damit in Zukunft keine Probleme oder Rechtsstreits entstehen.
Beim Maklervertrag ist zu klären, um welchen Vertrag es sich handelt und wie hoch die Provision für den Makler am Ende ausfällt. Ein einfacher Maklervertrag bei der Immobilienvermietung oder beim Immobilienverkauf gibt Ihnen die Möglichkeit, dass mehrere Makler Ihre Immobilie inserieren können und ein einfacher Alleinauftrag erlaubt Ihnen, ausschließlich einen Makler zu beauftragen. Beim Alleinauftrag gibt es darüber hinaus den speziellen qualifizierten Alleinauftrag, bei dem der Interessentenkontakt ausschließlich über den Makler läuft. Dabei übernimmt der Käufer die gesamte Maklerprovision.
Was kostet es, einen Immobilienmakler zu beauftragen?
Einen Immobilienmakler zu beauftragen kostet beim Verkauf/Kauf durchschnittlich etwa 4 bis 8 Prozent des Verkaufspreises, inklusive Mehrwertsteuer. Beim Immobilienverkauf teilen sich in der Regel der Käufer und der Verkäufer die Maklerprovision. In vereinzelten Fällen dürfen Verkäufer und Käufer eine selbstständige Einigung für die Zahlung der Maklerkosten treffen.
Bei der Vermietung/Miete erhält der Makler als Provision 2,38 Nettokaltmieten (inkl. Mehrwertsteuer). Die Courtage für den Makler wird entweder nur vom Vermieter oder nur vom Mieter getragen. Für Mietwohnungen oder Miethäuser gilt bei der Maklerprovision seit 2015 das Bestellerprinzip, wobei derjenige, der den Makler beauftragt hat, diesem auch seine Provision zahlen muss.
Die Maklerprovision ist frei verhandelbar, es gibt jedoch Richtwerte in jedem Bundesland, die unterschiedlich ausfallen. In NRW liegt die durchschnittliche Maklerprovision beispielsweise bei 7,14 %, in Hamburg bei 6,25 % und in Hessen ungefähr bei 5,95 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Die Maklerprovision liegt in allen Bundesländern etwa zwischen 4 und 8 Prozent.
Die Kosten des Immobilienmaklers entstehen nur im Erfolgsfall, da es sich beim Maklervertrag gemäß §652 BGB nicht um einen Dienstvertrag handelt. Dementsprechend müssen Auftraggeber nur dann den Makler bezahlen, wenn die Immobilie erfolgreich ver-/gekauft oder ver-/gemietet wurde. Wenn der Immobilienmakler Dienstleistungen erbracht hat und die Immobilie nicht ver-/gekauft oder ver-/gemietet wurde, sind auch keine Kosten für den Makler fällig.
In manchen Fällen verlangt ein Immobilienmakler trotz negativem Ausgang für seine Arbeit eine Aufwandsentschädigung, die jedoch im Vorhinein im Maklervertrag festzuhalten ist. Diese Aufwandsentschädigung darf nicht mehr als 10 % der erwarteten Höhe der Provision betragen.
Kann man mehrere Immobilienmakler beauftragen?
Ja, man kann mehrere Immobilienmakler beauftragen, wenn man einen einfachen Maklervertrag unterschrieben hat. Bei einem unterschriebenen Alleinauftrag ist es Ihnen als Kunde nicht gestattet, mehrere Immobilienmakler zu beauftragen. Einfache Maklerverträge geben Ihnen zwar mehr Handlungsspielraum, dennoch sind Sie bei einem Alleinauftrag an einen Makler gebunden, der sich dazu verpflichtet, sich für Sie und Ihre Wünsche einzusetzen.
Viele Immobilienmakler arbeiten ausschließlich mit einem Alleinauftrag, da sie auf diese Weise bei Erfolg eine Maklerprovision erhalten. Die Vorteile eines Alleinauftrags sind, dass es mehr Engagement und Motivation auf Seiten des Immobilienmaklers gibt, Sie als Kunde nur einen, zuverlässigen Ansprechpartner haben und der Makler tatsächlich dazu verpflichtet ist, Ihre Immobilie zu vermitteln. Einfache Alleinaufträge qualifizieren Verkäufer/Vermieter dazu, ihre Immobilie auch privat zu vermitteln, was beim qualifizierten Alleinauftrag nicht möglich ist. Das ist zu beachten, wenn Sie einen Immobilienmakler beauftragen.