Immobilie verkaufen nach der Scheidung: Aufteilung & Vorgang

Eine gemeinsame Immobilie verkaufen nach der Scheidung – das ist in vielen Fällen sinnvoll, um nach der endgültigen Trennung finanziell nicht mehr vernetzt zu sein. Es gilt nämlich auch nach der Scheidung, dass beide Eheleute für die Kosten und Schulden haften, wenn beide Parteien den Darlehensvertrag einer Immobilie unterschrieben haben.

Darüber hinaus gilt, wenn beide Eheleute im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wurden, gehört ihnen die Immobilie auch zu gleichen Teilen. Ist nur einer der beiden im Grundbuch eingetragen oder hat alleine den Darlehensvertrag unterschrieben, gehört dieser Person die Immobilie. Nur sie haftet für die Schulden, die noch abzuzahlen sind. 

Muss ich nach der Scheidung meine Immobilie verkaufen?

Nein, Sie müssen nach der Scheidung Ihre Immobilie nicht verkaufen. Es gibt einige Fälle, in denen es sinnvoll ist, die Immobilie zu verkaufen. Andererseits gibt es ebenfalls Situationen, besonders wenn gemeinsame Kinder involviert sind, in denen es sich lohnt, die Immobilie zu behalten. 

Wurden beispielsweise viel Zeit und Geld in Renovierungen oder Umbauten gesteckt, hängt man emotional sehr an der Immobilie oder möchte man die Immobilie, in der die Kinder ihre gesamte Kindheit verbracht haben, nicht verkaufen, sollte darüber nachgedacht werden, die Immobilie zu behalten. Dabei muss jedoch stets die Frage geklärt werden, welcher der Ehepartner im Haus wohnen bleibt. 

Einigen sich die Ehepartner, wer nach der Scheidung die Immobilie behalten darf, muss noch genau ermittelt werden, ob sich der alleinige Eigentümer die Nebenkosten, den möglichen Kredit und die anfallenden Steuern leisten kann. Versteht sich das Paar auch nach der Scheidung noch sehr gut, haben Sie die Möglichkeit, die Immobilie zusammen zu vermieten. Das verlangt jedoch eine dauerhafte, harmonische Zusammenarbeit und ist für die meisten Ex-Ehepartner nicht sinnvoll.  

Wann ist ein Immobilienverkauf nach der Scheidung sinnvoll?

Ein Immobilienverkauf nach der Scheidung ist dann sinnvoll, wenn die Eheleute im Streit auseinander gegangen sind, wenn sich eine Partei alleine die Immobilie nicht leisten kann oder wenn die Immobilie zu groß für eine Partei ist. Beide müssen mit dem Verkauf einverstanden sein, wenn beide im Grundbuch vermerkt sind.

Im Streitfall ist es schwierig, sich zu einigen, wer die Immobilie behalten und weiterhin darin wohnen darf. Ein Verkauf ist dabei die beste Lösung. Im Falle einer Einigung, wer in der Immobilie wohnen bleibt, muss der alleinige Eigentümer alle Kosten für das Haus übernehmen, was für viele Menschen alleine nicht zu stemmen ist. 

Zusätzlich muss der alleinige Eigentümer dem zurückgetretenen Eigentümer seine ihm zustehende Hälfte des Kaufpreises auszahlen. Besteht eine Zugewinngemeinschaft, muss der alleinige Eigentümer dem zurückgetretenen Eigentümer ebenfalls einen möglichen Zugewinnausgleich des entstandenen Zugewinns zahlen.

Wie wird eine Immobilie bei einer Scheidung aufgeteilt?

Eine Immobilie wird bei einer Scheidung zur Hälfte aufgeteilt, wenn beide Eheleute im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen sind. Das gilt sowohl bei der Gütertrennung als auch bei der Zugewinngemeinschaft. Ist nur eine Partei im Grundbuch eingetragen, steht auch nur ihr die Immobilie nach der Scheidung zu.

Stehen beide Parteien im Grundbuch, zählt das erworbene Haus zum gemeinsamen Vermögen und im Falle einer Zugewinngemeinschaft wird dieses Vermögen nach der Scheidung an beide Parteien aufgeteilt. Wurde eine Gütertrennung vereinbart, zählt die Immobilie als gemeinschaftliches Gebrauchsvermögen und wird ebenfalls nach der Scheidung aufgeteilt.

Als Alternative besteht die Möglichkeit, bereits im Ehevertrag festzuhalten, was bei einer möglichen Scheidung mit der Immobilie passiert. Im Vertrag kann beispielsweise festgelegt werden, dass die Immobilie in Form von Realteilung gleichmäßig aufgeteilt wird, es kann bestimmt werden, ob die Immobilie verkauft oder vermietet und der Gewinn geteilt wird sowie, welche Partei die Immobilie erhält und den anderen Partner auszahlt.

Wer trägt die Kosten für den Immobilienverkauf nach der Scheidung?

Die Kosten für den Immobilienverkauf nach der Scheidung tragen beide Parteien, wenn beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ist nur einer der Ex-Ehepartner im Grundbuch eingetragen, haftet er für die Kosten für den Immobilienverkauf. Beim Immobilienverkauf kommen verschiedene Kosten auf den Eigentümer zu.

Zusätzlich zu den Anwaltskosten bei der Scheidung muss Geld für die Beschaffung wichtiger Unterlagen zur Immobilie, für die Vermarktung, für den Immobilienmakler und für mögliche Modernisierungskosten ausgegeben werden. Ohne Anwalt und ohne genaue Vereinbarungen im Ehevertrag kann der Immobilienverkauf in einem Streit enden und die Immobilie wird im schlimmsten Fall zwangsversteigert.

Außerdem muss eine Spekulationssteuer vom Eigentümer gezahlt werden, wenn die Immobilie weniger als 10 Jahre nach dem Kauf wieder verkauft wird. Die Spekulationssteuer ist steuerlich absetzbar, wenn der Eigentümer die Immobilie in den letzten zwei Jahren bewohnt hat. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einem aufgenommenen Kredit für die Finanzierung der Immobilie, dieser Kredit von beiden Parteien auch nach der Scheidung abzuzahlen ist – solange beide Expartner im Grundbuch eingetragen sind.

Wie verkauft man eine Immobilie nach der Scheidung?

Man verkauft eine Immobilie nach der Scheidung am einfachsten, indem man einen neutralen Immobilienmakler beauftragt und diesem die Immobilienvermarktung überlässt. Im Falle einer belasteten Immobilie ist der Kredit von beiden Parteien oder nur von einer abzubezahlen. Der Verkaufspreis geht an die Person, der die Immobilie gehört.

Nach dem Verkauf wird der Gewinn, je nach Vereinbarung vor der Ehe, entweder aufgeteilt oder nur an eine Person übertragen. Ein unabhängiger und außenstehender Immobilienmakler berät beide Eheparteien im gesamten Ablauf neutral und unterstützt sie dabei, einen Kaufpreis zu erlangen, mit dem beide Parteien zufrieden sind. Der Immobilienmakler sorgt während der Prozessdauer für einen reibungslosen und stressfreien Immobilienverkauf. 

Immobilie verkaufen nach der Scheidung: Was beachten?

Die folgende Checkliste zeigt, was zu beachten ist, wenn man eine Immobilie nach der Scheidung verkauft. 

  • DeaktiviertÜber den Verbleib der Immobilie einigen
  • DeaktiviertImmobilienwert bestimmen lassen
  • DeaktiviertAnstehende Kosten berechnen (Spekulationssteuer, Vermarktungskosten etc.)
  • DeaktiviertFrühzeitig mit dem Immobilienverkauf beginnen
  • DeaktiviertImmobilie nicht unter Wert verkaufen, nur damit es schneller geht
  • DeaktiviertDas Zahlen einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung nicht vergessen
  • DeaktiviertBelastete Immobilie abbezahlen
  • DeaktiviertBei gemeinsamer Eigentümerschaft gemeinsame Entscheidungen treffen
  • DeaktiviertErfahrenen Immobilienmakler für den Verkauf beauftragen
  • DeaktiviertImmobilie verkaufen nach der Scheidung bereits im Trennungsjahr umsetzen
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