Möchte man eine geerbte Immobilie in Frankfurt verkaufen, ist dafür die Beauftragung eines professionellen Immobilienmaklers zu empfehlen. Ein Immobilienmakler in Frankfurt am Main berät Sie seriös rund um das Thema geerbte Immobilien, vermarktet Ihre Immobilie und findet für Sie einen passenden Käufer.
Gemäß § 311 b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Verkäufer jedoch dazu verpflichtet, einen Kaufvertrag notariell beglaubigen zu lassen. Erst mit der Beglaubigung ist ein Verkauf der geerbten Immobilie in Frankfurt rechtmäßig. Überlegen Sie sich, ob Sie die geerbte Immobilie verkaufen möchten und informieren Sie sich, wie man dabei vorgehen sollte.
Beachten Sie, dass bei einer geerbten Immobilie Steuern anfallen und wählen Sie den richtigen Zeitpunkt für den Verkauf Ihrer Immobilie in Frankfurt. Befinden Sie sich in einer Erbengemeinschaft, haben alle Erben ein Mitspracherecht und müssen dem Verkauf der Immobilie zustimmen. Lassen Sie sich in dem Fall am besten von einem professionellen Immobilienmakler beraten.
Kann ich eine geerbte Immobilie verkaufen?
Ja, Sie können eine geerbte Immobilie in Frankfurt verkaufen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Spekulationssteuer innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erhalt der Immobilie gezahlt werden muss. Diese Steuer fällt weg, wenn der Erbe zwischen Erwerb und Verkauf 2 Jahren selbst in der Immobilie gewohnt hat.
Das Finanzamt ist umgehend zu verständigen, wenn man eine Immobilie geerbt hat. Nach dem Erben der Immobilie fallen Kosten für die Erbschaftssteuer an. Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum vorherigen Eigentümer. Jedem Erben steht dabei ein bestimmter Freibetrag zu, der sich erhöht, je näher der Erbe mit dem vorherigen Eigentümer verwandt ist.
Sollte man eine geerbte Immobilie in Frankfurt verkaufen oder vermieten?
Man sollte eine geerbte Immobilie in Frankfurt verkaufen, wenn es sich um mehrere Erben handelt und vermieten, wenn man Alleinerbe ist und die Mieteinnahmen über die Jahre höher sind als der Verkaufspreis. Es hängt jedoch von vielen Faktoren ab, ob man eine geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten sollte.
Der Verkauf ermöglicht dem Erben ein direktes Kapital, während eine Vermietung monatliche Einnahmen bringt. Auch die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt in Frankfurt ist ausschlaggebend dafür, ob man seine Immobilie verkaufen oder vermieten sollte. Der Zustand der Immobilie spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Sanierung oder Renovierung kann ein großer Kostenfaktor sein.
Darüber hinaus kommt es in vielen Fällen zu einem Streit, wenn eine Erbengemeinschaft vorhanden ist. Entscheidet man sich in einer Erbengemeinschaft für die Vermietung, ist es eine Herausforderung, alle Zuständigkeiten klar zu definieren und einzuhalten. Als Vermieter gibt es viele Verantwortungen und Aufgaben, die zuverlässig zu erledigen sind. Nicht selten bietet eine Vermietung Streitpunkte unter Erben.
Steht die Immobilie nicht in der bevorzugten Stadt oder Gegend, ist es ebenfalls zu empfehlen, diese zu verkaufen, um den Erlös für die Finanzierung der Traumimmobilie am gewünschten Ort zu nutzen. Sind Sie nicht Alleinerbe, müssen alle Erben mit dem Verkauf der Immobilie einverstanden sein.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sinnvoller ist, die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, engagieren Sie einen Experten wie einen Immobilienmakler, Steuerberater oder Fachanwalt. Die professionellen Berater helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen. Immobilienmakler und -berater haben darüber hinaus umfassende Immobilienmarktkenntnisse und wissen, ob der Verkauf oder die Vermietung zu bevorzugen ist.
Wie kann man geerbte Immobilien in Frankfurt verkaufen?
Man kann geerbte Immobilien in Frankfurt verkaufen, indem man sie zunächst prüft, den Preis für diese ermittelt, die Immobilie vermarktet und anschließend Besichtigungstermine durchführt. Hat man einen potenziellen Käufer gefunden, leitet man eine Preisverhandlung, nimmt den Notartermin wahr und übergibt die Immobilie.
Auf den Ablauf des Verkaufs einer geerbten Immobilie in Frankfurt wird im Folgenden detailliert in 7 Schritten eingegangen. Wir gehen dabei davon aus, dass es sich um einen alleinigen Erben handelt. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, muss jeder Schritt mit den anderen Erben abgestimmt werden.
1. Prüfen Sie die Immobilie in Frankfurt
Prüfen Sie im ersten Schritt die Immobilie in Frankfurt und schauen Sie, in welchem Zustand sie sich befindet. Besteht ein hoher Sanierungs-, Umbau- oder Renovierungsbedarf, sollten Sie sich überlegen, ob Sie diese Kosten vor dem Verkauf noch übernehmen möchten. Je besser der Zustand der Immobilie ist, desto höher wird der Verkaufspreis.
Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob die Immobilie in Frankfurt durch eine Hypothek mit einem Darlehen belastet ist. Dabei ist es auch wichtig, im Grundbuch nachzuschauen, ob es Grundbuchbelastungen oder Vorkaufsrechte (z.B. der Gemeinde) gibt. Alle Belastungen der Immobilie sind herauszufinden und beim Verkauf zu beachten.
2. Ermitteln Sie den Wert der Immobilie
Ermitteln Sie im zweiten Schritt den Wert der Immobilie in Frankfurt, um herauszufinden, für welchen Preis sie verkauft werden kann. Je nach Preis der Immobilie fallen auch Erbschaftssteuern an. Diese Erbschaftssteuern können nur verhindert werden, wenn der vorherige Eigentümer selbst bis zum Tod in der Immobilie gewohnt hat und Sie als Erbe weitere 10 Jahre in der Immobilie leben werden.
Es ist zu empfehlen, für den Immobilienverkauf einen seriösen Immobilienmakler zu engagieren. Dieser hilft Ihnen bei der Preisermittlung sowie bei der gesamten Vermarktung Ihrer Immobilie. Immobilienmakler verfügen über eine umfangreiche Marktkenntnis und wissen, was bei der Wertermittlung, der Vermarktung, bei Besichtigungsterminen und bei der Preisverhandlung zu beachten ist. Ein Immobilienmakler steht Ihnen als Ansprechpartner und Berater im gesamten Prozess zur Seite.
3. Vermarkten Sie die Immobilie
Vermarkten Sie im dritten Schritt die Immobilie in Frankfurt, indem Sie ein Exposé für diese anfertigen und Inserate auf renommierten Immobilienportalen einstellen. Ein Exposé ist eine ausführliche Beschreibung einer Immobilie mit angehängten, professionellen Fotos und wichtigen Unterlagen zur Immobilie. Ein Exposé wird dazu genutzt, die Immobilie optimal zu präsentieren.
In einigen Fällen ist es sinnvoll, ein Inserat für die regionale Tageszeitung zu erstellen. Schalten Sie mehrere Inserate auf verschiedenen Plattformen, falls die Nachfrage für die Immobilie oder für die Gegend der Immobilie in Frankfurt niedrig ist. Flyer und Verkaufsschilder sind auch für die Vermarktung von schwer zu verkaufenden Immobilien geeignet. Mit einer geplanten Vermarktungsstrategie sollten potenzielle Käufer so schnell wie möglich auf die Immobilie aufmerksam gemacht werden.
4. Führen Sie Besichtigungstermine durch
Führen Sie im vierten Schritt Besichtigungstermine durch, um Interessenten Ihre Immobilie vor Ort in Frankfurt zu präsentieren. Bereiten Sie sich auf die Besichtigungstermine vor, um den Interessenten wichtige Unterlagen für den Verkauf zu zeigen, jegliche Fragen zu beantworten und authentisch die Immobilie zu vermarkten.
Räumen Sie die Immobilie vor jedem Besichtigungstermin auf, reinigen Sie sie und entfernen Sie alle persönlichen Gegenstände. Sorgen Sie für eine helle und gemütliche Atmosphäre während der Besichtigung. Der potenzielle Käufer soll sich auf den ersten Blick wohlfühlen und sich ein Leben in der Immobilie vorstellen können.
5. Leiten Sie eine Preisverhandlung
Leiten Sie im fünften Schritt eine Preisverhandlung mit dem Käufer, um sich auf einen Verkaufspreis zu einigen. Verkäufer bereiten sich eingehend auf das Verkaufsgespräch vor und erarbeiten alle Vorteile der Immobilie, um diese als Rechtfertigung für den Preis zu nennen. Während der Preisverhandlung treten Verkäufer selbstsicher und überzeugend auf.
Berücksichtigen Sie bei der Vorbereitung alle Eventualitäten und Ausgänge, die während des Verkaufsgesprächs aufkommen könnten. Haben Sie Argumente für alle Varianten des Gesprächs parat und üben Sie diese vermehrt alleine oder mit einer Vertrauensperson. Haben Sie sich gemeinsam auf einen Verkaufspreis geeinigt, vereinbaren Sie einen Termin beim Notar.
6. Nehmen Sie den Notartermin wahr
Nehmen Sie im sechsten Schritt den Notartermin wahr, um den vom Notar aufgesetzten Kaufvertrag zu unterschreiben. Sowohl der Käufer als auch Sie als Verkäufer müssen bei diesem Termin erscheinen. Zu Beginn des Termins verliest der Notar noch einmal den Vertrag und letzte Fragen werden beantwortet.
Gibt es keine Fragen oder Anmerkungen mehr, unterschreiben beide Parteien den Kaufvertrag. Als Letztes unterschreibt der Notar ebenfalls den Vertrag und setzt seinen Stempel oder sein Siegel als Beglaubigung darunter. Ein Kaufvertrag und somit der Verkauf der Immobilie ist nur dann rechtskräftig, wenn der Vertrag notariell beglaubigt ist.
Handelt es sich um einen Verkauf der Immobilie unmittelbar nach dem Erben, ist ein Verkauf ohne Erbschein nötig. Das Erbe der Immobilie muss dennoch nachgewiesen werden (z.B. in Form eines Testaments). Wurde der Erbe jedoch bereits in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen, ist ein Erbschein zum Verkauf notwendig.
7. Übergeben Sie die Immobilie an den neuen Eigentümer
Übergeben Sie im siebten Schritt die Immobilie an den neuen Eigentümer, wenn dieser Ihnen die vollständige Summe des vereinbarten Verkaufspreises überwiesen hat. Führen Sie während der Übergabe ein Protokoll, das den Zustand der Immobilie festhält und lassen Sie dieses Protokoll von dem neuen Eigentümer unterschreiben. Übergeben Sie die Schlüssel erst an den neuen Eigentümer, wenn Sie den gesamten Kaufpreis erhalten haben.
Wann kann man eine geerbte Immobilie in Frankfurt verkaufen?
Man kann eine geerbte Immobilie in Frankfurt direkt nach dem Erhalt verkaufen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Spekulationssteuer für die Veräußerungsgewinne anfallen kann. Möchte man die Spekulationssteuer verhindern, muss man zunächst drei Jahre selbst in der Immobilie wohnen oder 10 Jahre mit dem Verkauf warten.
Gemäß § 23 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) ist die Zahlung einer Spekulationssteuer verpflichtend, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf einer Immobilie weniger als 10 Jahre beträgt. Diese Steuer fällt jedoch weg, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (vgl. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG).
Kann man eine geerbte Immobilie steuerfrei verkaufen?
Ja, man kann eine geerbte Immobilie steuerfrei verkaufen, wenn man entweder die Zehnjahresfrist oder die Dreijahresfrist einhält. Mit der Zehnjahresfrist und mit der Dreijahresfrist umgeht man die Zahlung der Spekulationssteuer. Steuern müssen nur gezahlt werden, wenn die Immobilie nicht zu Wohnzwecken genutzt wurde.
Die Erbschaftssteuer muss ebenfalls nicht gezahlt werden, wenn die Dreijahrespflicht eingehalten wurde und Sie zusätzlich mindestens 10 Jahre in der Immobilie wohnen oder der Immobilienwert innerhalb des Freibetrags liegt. Es gibt demnach mehrere Möglichkeiten, Ihre geerbte Immobilie steuerfrei zu verkaufen.
Geerbte Immobilie verkaufen: Was beachten?
Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen.
- Befinden Sie sich in einer Erbengemeinschaft, müssen Sie den Verkauf mit den anderen Erben abwickeln
- Beachten Sie, dass mögliche Spekulationssteuern oder Erbschaftssteuer anstehen
- Gehen Sie sicher, dass kein Vorkaufsrecht für Dritte besteht
- Ermitteln Sie den Wert der Immobilie, um mögliche Freibeträge zu errechnen
- Berücksichtigen Sie, dass nach dem Notartermin Notarkosten anstehen
- Bereiten Sie sich auf die Vermarktung der Immobilie in Frankfurt vor
- Bestimmen Sie den richtigen Zeitpunkt für den Verkauf Ihrer Immobilie in Frankfurt
- Engagieren Sie einen Immobilienmakler mit einer umfassenden Marktkenntnis, um Ihre geerbte Immobilie in Frankfurt professionell zu verkaufen