Energieausweis: Definition, Beantragung & Pflicht

Ein Energieausweis ist ein Nachweis dafür, welchen Energieverbrauch die Immobilie bis zu diesem Zeitpunkt aufweist (Verbrauchsausweis) und welchen Bedarf sie an Energie voraussichtlich in der Zukunft haben wird (Bedarfsausweis). Ein Energieausweis soll den Interessenten über die absehbaren Energiekosten informieren.

Der Energieausweis wird für den Immobilienverkauf und die Immobilienvermietung benötigt, damit der Verkauf oder die Vermietung rechtsgültig ist. Das regelt § 80 Abs. 4 und 5 GEG (Gebäudeenergiegesetz) und kann bei Nichtbeachtung gemäß § 108 Abs. 2 GEG mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis

Von dem Energieausweis gibt es zwei Varianten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Energieverbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und gibt an, wie viel Energie die Immobilie pro Jahr verbraucht hat. Diese Kosten hängen jedoch von den bisherigen Bewohnern ab und geben keine tatsächliche Auskunft über die Eigenschaften der Immobilie. Ein Energiebedarfsausweis basiert auf den Informationen der Immobilie wie dem Baujahr, dem Zustand, der genutzten Heizung, dem Gebäudetyp und den allgemeinen Bauunterlagen. 

Energieausweise dürfen nur zugelassene Energieexperten ausstellen. Für den Bedarfsausweis besichtigt der Experte in der Regel die Immobilie, sieht sich die relevanten Unterlagen an und berechnet mithilfe dieser Daten den zu erwartenden Energiebedarf. Beim Verkauf oder der Vermietung von Neubauten ist sowohl der Verbrauchsausweis als auch der Bedarfsausweis notwendig. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Immobilien, die vor dem 01.11.1977 gebaut wurden und höchstens 4 Wohnungen enthalten. Bei diesen Immobilien dürfen sich Eigentümer aussuchen, welchen Ausweis sie dem Käufer oder Vermieter vorlegen.  

Was steht im Energieausweis? 

Im Energieausweis steht der bisherige Energieverbrauch und/oder der zu erwartende Energiebedarf einer Immobilie. Darüber hinaus ist im Energieausweis die in der Immobilie genutzte Heizungsart enthalten und der Endenergiebedarf bzw. der Endenergieverbrauch des Gebäudes in Kilowattstunden niedergeschrieben.

Die Energieeffizienz wird auf einer Skala von A+ bis H (Effizienzklasse) und einer Farbampel von Grün bis Rot dargestellt. Je weiter der Pfeil im grünen A+- bis B-Bereich ist, desto niedriger ist der abzusehende Energieverbrauch. Der Pfeil im gelben C- bis F-Bereich gibt an, dass Verbesserungen an der Energieeffizienz vorzunehmen sind. Mit hohen Energiekosten ist zu rechnen, wenn der Pfeil im roten G- bis H-Bereich liegt. 

Im Energieausweis lässt sich darüber hinaus die Primärenergie zur Angabe der Umwelteinwirkungen der verbrauchten Energie ablesen. Die Primärenergie wird in Zahlen aufgeschrieben und kann ebenfalls anhand des unteren Pfeils erkannt werden. Auch Empfehlungen zu Modernisierungen sind im Energieausweis enthalten. 

Bestimmte Daten des Energieausweises müssen gemäß § 87 Abs. 1 GEG bereits im Immobilieninserat und im Exposé angegeben sein. Dazu zählen das Baujahr, der Wert des Endenergiebedarfs und/oder des Endenergieverbrauchs, die Effizienzklasse, die Art des Ausweises und der Energieträger für die Heizung der Immobilie. Spätestens bei der Immobilienbesichtigung ist der Energieausweis vom Eigentümer ungefragt auszuhändigen. 

Warum ist ein Energieausweis wichtig?

Ein Energieausweis ist wichtig, um abzuschätzen, wie hoch die zukünftigen Energiekosten bei der Miete oder nach dem Kauf sind. Das Aushändigen eines Energieausweises an potenzielle Käufer oder Mieter ist für die meisten Eigentümer Pflicht, um den Interessenten bei der Entscheidung über den Kauf oder die Miete zu unterstützen. 

Der Energieausweis ist darüber hinaus ausschlaggebend für die zukünftigen Betriebskosten. Mithilfe der von dem Aussteller angegebenen Modernisierungsempfehlungen kann der Energieverbrauch gesenkt und die Energieeffizienz der Immobilie verbessert werden. Der Energieausweis soll demnach zum Umweltschutz und Energiesparen beitragen. 

Wie bekomme ich einen Energieausweis für meine Immobilie?

Einen Energieausweis für Ihre Immobilie bekommen Sie von einem Experten mit Ausstellungsberechtigung für Energieausweise. Diese Berechtigungen geben vor, dass der Experte einen Hochschulabschluss in den Themen Architektur, technische Gebäudeausrüstung, Hochbau, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Bauingenieurwesen oder Elektrotechnik haben muss. Eine Ausbildung mit entsprechender Fachrichtung wird ebenfalls genehmigt. 

Die genauen Voraussetzungen sind § 88 Abs. 1 GEG zu entnehmen. Der Energiebedarfsausweis wird in den meisten Fällen von einem zertifizierten Energieberater ausgestellt. Von kostenlosen oder günstigen Angeboten zur Erstellung eines Energieausweises im Internet ist abzuraten, da diese nicht immer seriös und korrekt sind. Bei der Deutschen Energieagentur (dena) finden Sie qualifizierte Energieberater in allen Regionen Deutschlands. 

Was sind die Kosten für einen Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis liegen in den meisten Fällen zwischen 50 und 500 Euro. Die Preise variieren so stark, weil es bei der Ausstellung des Energieausweises auf die Art des Ausweises und den entsprechenden Aufwand zur Anfertigung ankommt. Ein Verbrauchsausweis ist bedeutend günstiger als ein Bedarfsausweis. 

Bei einem Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte liegen die Kosten für den Verbrauchsausweis zwischen 50 und 100 Euro, während sich der Preis für einen Bedarfsausweis auf 100 bis 200 Euro und mit Begehung auf bis zu 500 Euro verläuft. Für Mehrfamilienhäuser mit über 5 Wohnungen muss mit Kosten von bis zu 250 Euro für den Verbrauchsausweis gerechnet werden. Für den Bedarfsausweis gibt man ungefähr zwischen 300 und 500 Euro aus. 

Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises übernimmt der Verkäufer oder Vermieter, da dieser dazu verpflichtet ist, dem potenziellen Käufer oder Mieter das Dokument zu überreichen. Liegt kein Energieausweis für den Interessenten vor, kann mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro gerechnet werden. Manche Immobilienmakler kommen für die Zahlung des Energieausweises auf, wenn dieser für den Verkauf/Kauf oder die Vermietung/Miete einer Immobilie beauftragt wird. 

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellung gültig. Der ersten Seite des Energieausweises kann das genaue Datum entnommen werden, bis wann der jeweilige Energieausweis gültig ist. Präsentiert man dem Interessenten einen ungültigen Energieausweis, können daraus Geldstrafen entstehen.

Ist die Gültigkeit des Energieausweises abgelaufen, sind Eigentümer dazu verpflichtet, einen neuen Ausweis zu beantragen. Dieser muss aktuell, korrekt und vollständig sein, um dem Gebäudeenergiegesetz gerecht zu werden. 

Wann muss der Energieausweis einer Immobilie vorliegen?

Der Energieausweis einer Immobilie muss vorliegen, sobald ein Interessent einen Besichtigungstermin für den Kauf oder die Miete der Immobilie wahrnimmt. Einige Eigentümer stellen den Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige für alle Interessenten zur Verfügung. 

Kommt es zu keiner Besichtigung der Immobilie, ist der Verkäufer oder Vermieter dennoch dazu verpflichtet, dem Interessenten unaufgefordert eine Kopie des Energieausweises zu senden. Der vollständige Energieausweis, inklusive aller 5 Seiten, ist dem Interessenten vorzulegen, sonst droht eine hohe Geldstrafe. 

Für wen ist ein Energieausweis für die Immobilie Pflicht? 

Ein Energieausweis für die Immobilie ist für alle Vermieter oder Verkäufer Pflicht, die ein Haus oder eine Wohnung über 50 Quadratmeter an Mieter oder Käufer übertragen möchte. Diese Ausweispflicht gilt seit dem 01.11.2020 mit der Erlassung des Gebäudeenergiegesetzes. 

Für Eigentümer, die selbst in der Immobilie wohnen, ist ein Energieausweis nicht Pflicht. Dennoch ist es nützlich, sich einen Überblick über die Energieeffizienz seiner Immobilie zu verschaffen und mögliche Empfehlung zur Modernisierung für den Beitrag des Umweltschutzes umzusetzen. 

Welche Immobilien benötigen keinen Energieausweis?

Immobilien, die keinen Energieausweis benötigen sind denkmalgeschützte Wohngebäude, Wohngebäude mit Nutzflächen unter 50 Quadratmeter, Wohnhäuser mit über das Bundes- oder Landesrecht besonders geschützter Bausubstanz, Ferienimmobilien zur Miete und Abrisshäuser. Handelt es sich bei der zu verkaufenden oder vermieteten Immobilie um eine der oben genannten Immobilien, ist die Vorlage eines Energieausweises nicht notwendig.

Kann man eine Immobilie ohne Energieausweis vermitteln?

Eine Immobilie darf ohne Energieausweis nicht vermittelt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Wohngebäude mit kleinen Nutzflächen, Ferienwohnungen und -häuser oder um Gebäude unter Denkmalschutz. Für alle anderen Immobilien gilt eine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises, ohne den der Notar den Kaufvertrag nicht beurkunden darf.

Ist kein Energieausweis vorhanden, da der Eigentümer beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie keinen Energieausweis vorlegt, drohen ihm laut Gebäudeenergiegesetz hohe Geldsummen an Strafe. Eine Wohnung oder ein Haus darf demnach ohne Energieausweis weder vermietet noch verkauft werden.

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