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Ein Mietvertrag muss immer dann aufgesetzt werden, wenn ein Haus, eine Wohnung, ein Lagerraum, ein Gewerbe, ein Laden oder ähnliche Immobilien an Personen oder Unternehmen vermietet werden. Der Mietvertrag ist ein offizielles Dokument und mit der Unterschrift von Vermieter und Mieter rechtskräftig.
Ein Mietvertrag wird vom Vermieter aufgesetzt, individuell ausgefüllt und schließlich dem Mieter präsentiert. Im Mietvertrag sind Pflichtangaben unter anderem zur Höhe der Miete, der Anzahl der Zimmer und dem Umfang des Mietobjektes festzuhalten. Im Gegensatz zu einem Leasingvertrag besteht kein Kaufrecht aufseiten des Mieters bei Vertragsende.
Der folgenden Liste kann entnommen werden, was im Mietvertrag stehen muss und worauf dabei zu achten ist.
Der folgenden Liste kann entnommen werden, was im Mietvertrag vereinbart werden kann.
Ein Mietvertrag wird erstellt, indem der Vermieter handschriftlich oder per Computer wichtige Angaben zur Immobilie und zum Mietverhältnis festhält. Dafür informiert sich der Vermieter im Vorhinein eingehend und macht sich mit den inhaltlichen Vorgaben eines Mietvertrags vertraut. Ein Mietvertrag ist stets vollständig und korrekt zu verfassen.
Möchten Vermieter sichergehen, dass der Mietvertrag rechtssicher ist, nutzt er einen Mietvertragsgenerator online, füllt dafür ein Formular aus oder holt sich Hilfe einer professionellen Rechtsberatung für Mietrecht oder eines seriösen Immobilienmaklers ein. Mietvertragsgeneratoren sind in vielen Fällen kostenlos oder sehr günstig und enthalten meist alle wichtigen Klauseln eines Mietvertrags. Mit Experten wie Rechtsberatern oder Maklern ist man auf der sicheren Seite und geht kein rechtliches Risiko ein.
Ein Mietvertrag ist gültig, sobald alle involvierten Parteien den Mietvertrag unterschrieben haben. Mit der Unterschrift des Vermieters und des Mieters erklären beide Seiten sich mit den Angaben und Vereinbarungen im Mietvertrag einverstanden und das Dokument gilt als rechtlich bindend. Ein Mietvertrag kann nach der Unterschrift nur dann nachträglich geändert werden, wenn beide Parteien diesen Veränderungen zustimmen.
Hat der Mieter die Immobilie vor dem Unterschreiben des Mietvertrags besichtigt, hat er kein Recht, direkt nach der Unterschrift vom Mietvertrag zurückzutreten. An dieser Stelle gilt die vereinbarte Kündigungsfrist von 3 bis 9 Monaten. Innerhalb dieser Kündigungsfrist ist der Mieter dazu verpflichtet, die Miete samt Kaution zu bezahlen. Ein gesondertes Kündigungsrecht gibt es nur dann, wenn der Vermieter im Mietvertrag bewusst falsche Angaben gemacht hat oder die Immobilie in einem unbewohnbaren Zustand ist.
Das Aufsetzen eines Mietvertrags ist wichtig, um Vereinbarungen bezüglich des Mietverhältnisses im Streitfall zu beweisen. Ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist theoretisch auch wirksam, da ein schriftlicher Mietvertrag nicht Pflicht ist. Der mündlich vereinbarte Vertrag ist jedoch im Falle eines Rechtsstreits nicht nachweisbar, weshalb bei einem fehlenden, schriftlichen Mietvertrag die Vorschriften der § 535 – 580a BGB gelten.
Die Regelungen des BGB sind nicht unbedingt vermieterfreundlich, sondern entlasten den Mieter von zahlreichen Kosten. Ein detaillierter Mietvertrag ist deshalb abzuschließen, um beiden Parteien gleichermaßen gerecht zu werden. Streitpunkte werden vermieden, wenn der Mietvertrag alle wichtigen Vereinbarungen, Regelungen und Kostenpunkte aufführt.
Ein Mietvertrag kann vom Mieter und Vermieter schriftlich gekündigt werden. Vermieter dürfen jedoch dem Mieter nur dann kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse dafür gemäß § 573 BGB besteht. Die Gründe des berechtigten Interesses sind im Kündigungsschreiben vom Vermieter anzugeben. Ein Mieter kann den Mietvertrag zu jeder Zeit kündigen, jedoch mit einer vorher vereinbarten Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten.
Eine abweichende, fristlose Kündigung des Mietvertrags ist von beiden Parteien nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund gemäß § 543 BGB vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn das Bewohnen des Mietobjekts vom Vermieter verwehrt wird, die Rechte des Vermieters verletzt werden oder wenn der Mieter mehr als zweimal zu spät die Mietkosten bezahlt. Eine Kündigung des Mietvertrags wegen Verkauf der Immobilie ist nicht gestattet. Das ist im § 566 BGB geregelt.

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