Kosten Immobilienmakler 2025: Wie hoch sind sie & wer zahlt?

Die Höhe der Kosten für Immobilienmakler wird im Maklervertrag festgehalten, der mit dem Beauftragten des Maklers zu Beginn geschlossen wird. Im Maklervertrag steht neben der Höhe der Kosten geschrieben, wer die Maklerkosten (Maklerprovision) zu welchen Teilen übernimmt und zu welchem Zeitpunkt diese fällig sind.

Ein Maklervertrag ist immer in schriftlicher Form mit dem Auftraggeber zu schließen, eine mündliche Abmachung ist demnach nicht gültig und der Makler hat keinen Anspruch auf Provision (siehe § 656a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Die genaue Höhe der Kosten für den Immobilienmakler wird nach dem Verkaufspreis der Immobilie berechnet. Wir von Develo helfen Ihnen als Verkäufer, Käufer, Vermieter oder Mieter gerne bei der Vermittlung einer Immobilie.

Wie hoch sind die Kosten für einen Immobilienmakler?

Die Kosten für einen Immobilienmakler liegen für Verkäufer und Käufer bei 3 bis 8 % und für Vermieter sowie Mieter bei höchstens zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer (entspricht etwa 2,38 Kaltmieten). Für Verkäufer und Käufer besteht je nach Aufteilung der Kosten die Möglichkeit von niedrigeren Ausgaben.

In Deutschland gibt es beim Kauf und Verkauf von Immobilien keine gesetzlich festgelegte Summe und auch keine Obergrenze für die Kosten für einen Immobilienmakler. Die meisten Maklerprovisionen schwanken in Deutschland je nach Bundesland zwischen 4,76 % und 7,14 %, was jedoch nur ein üblicher Richtwert ist, die im Einzelfall variieren können.

Die exakten Kosten für einen Immobilienmakler beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie hängen von verschiedenen Faktoren ab, etwas vom Bundesland und vom vereinbarten Provisionssatz zwischen Makler und Auftraggeber. Auch die Immobilienart, die Art des Geschäfts (Mieten/Vermieten oder Kaufen/Verkaufen), die Lage und die momentane Situation am Immobilienmarkt (Angebot und Nachfrage) spielen bei den Kosten für den Immobilienmakler eine wichtige Rolle.

In den meisten Fällen ist die Höhe der Kosten für einen Immobilienmakler verhandelbar, wenn es sich um einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie handelt. Käufer und Verkäufer müssen oft weniger Maklerprovision bezahlen, wenn es sich zum Beispiel um eine gefragte Immobilie in sehr beliebter Lage handelt. Ein Verkäufer, Käufer, Vermieter oder Mieter muss nur dann die Kosten zahlen, wenn sie detailliert im Maklervertrag festgehalten sind.

Wer zahlt die Kosten für den Immobilienmakler?

Die Kosten für den Immobilienmakler zahlen in den meisten Fällen der Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen (bei üblichen 7,14 % jeweils 3,57 % des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer). Bei der Vermietung oder Miete bezahlt derjenige die Kosten für den Immobilienmakler, der den Makler als erstes beauftragt hat.

Bei Wohnimmobilien (Häuser und Eigentumswohnungen) zahlen in den meisten Fällen beide Parteien die Hälfte der Maklerprovision, wenn beide einen Vertrag mit dem Immobilienmakler geschlossen haben. Vertritt der Immobilienmakler während des Vermittlungsprozesses nur eine Seite, wird die Provision meistens auch von dieser Partei gezahlt (siehe § 656c BGB).

Beim Verkauf von Wohnimmobilien ist jedoch zu beachten, dass derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt hat, die Maklerprovision mindestens zur Hälfte tragen muss, auch wenn nur er den Maklervertrag abgeschlossen hat. Eine Beauftragung des Maklers durch den Verkäufer und die vollständige Zahlung der Provision vom Käufer ist demnach rechtswidrig (siehe § 656d BGB).

Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Grundstücken hingegen zahlt die Kosten für den Immobilienmakler entweder nur der Verkäufer (Innenprovision), der Käufer (Außenprovision) oder es zahlen beide zur Hälfte (Halbteilungsgrundsatz). Für die Kosten bei diesen bestimmten Immobilien gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, wer die Kosten übernimmt, weshalb dies unter den Parteien geregelt und dann im Maklervertrag festgehalten wird. 

Bei der Miete und der Vermietung zahlt derjenige die Maklerprovision, der den Makler als erstes beauftragt hat, denn hier greift das Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a WoVermRG, (Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung) von 2015. Die Kosten, die für den Immobilienmakler entstehen, werden demnach beim Mieten oder Vermieten niemals von beiden Parteien gezahlt.

Welche Kosten entstehen bei einem Immobilienmakler?

Bei einem Immobilienmakler entstehen die Kosten hauptsächlich für die Maklerprovision, die sich aus dem Kaufpreis oder dem Mietpreis zusammensetzt. Beim Hauskauf entstehen für Käufer neben der Hälfte der Maklerprovision noch andere Kaufnebenkosten wie die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer (höchstens 6,5 %).

Es ist möglich, dass Erstattungen vom Auftraggeber des Immobilienmaklers zu zahlen sind, wenn es zur Kündigung des Maklervertrags während der Vermarktung kommen sollte. Auch bei Abbruch des Verkaufs- bzw. Vermietungsprozesses dürfen Immobilienmakler Entschädigungskosten vom Auftraggeber verlangen. Diese Erstattungen oder Entschädigungen sind jedoch stets im Maklervertrag festzuhalten und dürfen sich nicht mit der Maklerprovision decken.

Immobilienmakler dürfen hingegen keine Reservierungsgebühren oder Vorauszahlungen von Käufern/Verkäufern oder Mietern/Vermietern verlangen, da dies gemäß dem Urteil I ZR 113/22 des Bundesgerichtshofs vom April 2023 verboten ist.

Im Folgenden erklären wir Ihnen, welche Immobilienmakler Kosten beim Hausverkauf und welche bei der Vermietung entstehen.

Welche Immobilienmakler Kosten entstehen beim Hausverkauf?

Beim Hausverkauf entstehen Immobilienmakler Kosten für die Maklerprovision. Je nach Vereinbarung im Maklervertrag zahlen Verkäufer und Käufer die vollständige Maklerprovision oder jeweils lediglich die Hälfte davon. Für Hausverkäufer entstehen weitere Kosten, wenn sie zum Beispiel eine Löschung der Grundschuld im Grundbuch beantragen.

Welche Immobilienmakler Kosten entstehen bei der Vermietung?

Bei der Vermietung entstehen Immobilienmakler Kosten ausschließlich für den Beauftragten des Maklers. Hat der Vermieter den Immobilienmakler bei der Vermietung engagiert, ist er derjenige, der die Kosten für ihn in Form einer Maklerprovision alleine zahlt. Es kommt zwar nicht oft vor, aber wenn der Mieter als Erstes einen Immobilienmakler beauftragt, muss der Vermieter keine Kosten für den Makler übernehmen.

Wann muss der Immobilienmakler bezahlt werden?

Der Immobilienmakler muss bezahlt werden, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag unterzeichnet sowie notariell beurkundet worden ist. Ein Immobilienmakler muss nur dann bezahlt werden, wenn die Bedingungen im Maklervertrag seitens des Maklers erfüllt worden sind (vorwiegend nach erfolgreicher Vermittlung durch den Makler).

Die Kosten für den Immobilienmakler sind in den meisten Fällen innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig. Die genaue Fälligkeitsfrist ist jedoch im Maklervertrag festgehalten. Eine Maklerprovision wird immer erst vom Verkäufer gezahlt und erst nach Eingang der Zahlung, fordert der Immobilienmakler den Käufer zur Zahlung auf.

Wir präsentieren Ihnen im folgenden Verlauf, was die Beauftragung eines Maklers kostet und ob Kosten für den Immobilienmakler bei Nichterfolg anfallen.

Was kostet die Beauftragung eines Maklers?

Die Beauftragung eines Maklers kostet nichts, denn erst nach dem Unterschreiben eines Kauf- oder Mietvertrags durch beide Parteien ist die Maklerprovision fällig (siehe § 652 Abs. 1 BGB). Die Beauftragung des Immobilienmaklers ist demnach so lange kostenlos, bis der Makler eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat.

Fallen Kosten für den Immobilienmakler bei Nichterfolg an?

Nein, bei Nichterfolg fallen keine Kosten für den Immobilienmakler an, da der Makler keinen Anspruch auf Maklerprovision bei Misserfolg hat, um Verkäufer und Käufer vor überflüssigen Kosten zu schützen. Selbst bei der Bemühung seitens des Maklers gibt es bei fehlenden Vereinbarungen im Vertrag keine Provision.

Es fallen lediglich dann Kosten bei Nichterfolg an, wenn diese im Maklervertrag von Anfang an festgehalten werden. In diesen Fällen handelt es sich aber um keine Maklerprovision, sondern um eine Aufwandsentschädigung (z.B. für die Fahrtkosten oder die Kosten für das Aufsetzen der Annoncen). Diese Entschädigungsregelungen für den Immobilienmakler sind im § 652 Abs. 2 BGB festgehalten.

Kann man Maklerkosten steuerlich absetzen?

Ja, man kann Maklerkosten steuerlich absetzen, wenn man Immobilien mithilfe eines Maklers als Kapitalanlage oder als Vermietungsobjekt kauft (als Anschaffungskosten absetzbar), einen Makler für die Vermietung einer Immobilie engagiert (als Werbungskosten absetzbar) und wenn man die Immobilie beruflich nutzt.

Maklerkosten sind nicht steuerlich absetzbar, wenn man die Immobilie zur Eigennutzung kauft oder als Privatperson verkauft und dafür einen Immobilienmakler engagiert. Kauft oder mietet bzw. verkauft oder vermietet man eine Immobilie, ist am besten die Meinung eines Steuerberaters einzuholen, um von möglichen Steuererleichterungen zu profitieren.

Was kostet es, Immobilienmakler zu werden?

Es kostet zwischen 200 und 9000 Euro Immobilienmakler zu werden, je nachdem, welche Ausbildungsart man wählt. Ein Lehrgang oder eine Fortbildung zum Immobilienmakler kostet je nach Dauer zwischen 1500 und 9000 Euro. Für einen Gewerbeschein für Immobilienmakler zahlt man 10 bis 65 Euro plus die notwendigen Unterlagen.

Das Erlangen einer Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (Maklerlizenz) kann bis zu 3000 Euro kosten. Für die Beantragung der notwendigen Dokumente für die Gewerbeerlaubnis sind beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts, notwendig. Die Beantragung dieser Unterlagen kostet mehrere hundert bis tausend Euro. Auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für Makler zu empfehlen und kostet ungefähr 12 bis 60 Euro pro Monat.

Haben Sie Fragen zu den Kosten für Immobilienmakler oder sind Sie noch auf der Suche nach einem engagierten Immobilienmakler in Frankfurt am Main und Umgebung, dann setzen Sie sich gerne über das Kontaktformular auf unserer Website mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

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